Wie ist die Mediation rechtlich definiert? - Mediation

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Wie ist die Mediation rechtlich definiert?

Mit der Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen ist die Mediationsrichtlinie bis zum 22.05.2011 in deutsches Recht umzusetzen.

Aus diesem Grunde ist hierzu ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz als Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbehebung
erstellt worden.

Hierzu wird in der Begründung ausgeführt:

Der Entwurf stärkt die Mediation, indem er die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren schützt und die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtert. Zudem werden bestimmte Mindestanforderungen an Mediatorinnen und Mediatoren gesetzlich geregelt. Des Weiteren werden wissenschaftlich begleitete Modellprojekte an den Gerichten ermöglicht, um festzustellen, ob und in welchem Umfang es bei der Durchführung einer mit staatlicher Unterstützung geförderten außergerichtlichen Mediation in Familiensachen Einspareffekte im Bereich der Prozesskostenhilfe gibt. Schließlich wird die Möglichkeit einer Verweisung aus dem gerichtlichen Verfahren in die Mediation oder in ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung erweitert und die richterliche Mediation in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dem Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichtsordnung, dem Sozialgerichtsgesetz, der Finanzgerichtsordnung und dem Patentgesetz ausdrücklich auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

In anderen Europäischen Ländern wurde die Mediation bereits eingeführt. So ist es z. B. in Österreich grundsätzlich erforderlich, dass einem Prozess in Familienangelegenheiten eine Mediation vorgeschaltet wird.

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